Unsere Seminare


Das Direktionsrecht - Einseitige Änderungen von Arbeitsbedingungen

Den Spielraum des Arbeitgebers und Dienstherrn kennen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

welche Änderungen darf der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis anordnen? Welche Weisungen des Arbeitgebers sind vom Arbeitsvertrag abgedeckt? Ohne fundiertes Fachwissen kann die Interessenvertretung hier nicht mitreden. In diesem Spezialseminar wird der Spielraum des Arbeitgebers beim Direktionsrecht beschrieben.

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Seminarinhalte

  • Das Direktionsrecht und die Feinheiten
  • Wie groß ist der Spielraum des Arbeitgebers beim Direktionsrecht?
  • Weisungsbefugnis und die Gehorsamspflicht bzw. Treuepflicht
  • Anweisungen: Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeit und Verhalten
  • Welche Weisungen darf der Arbeitgeber erteilen und welche nicht?
  • Welche Schranken begrenzen die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers?
  • Notsituationen und Arbeitsverweigerung
  • Direktionsrecht und der Versetzungsbegriff
  • Die Änderungskündigung, Kündigungsschutz und Klage vor dem Arbeitsgericht
  • Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte
  • Vorstellung der aktuellen Rechtsprechung

Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.

Daten & Fakten

Referent/in:
Volker Kunath (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht)

Seehotel Frankenhorst - Schwerin
Frankenhorst 5
19055 Schwerin

Do 22.09.2022 - Fr 23.09.2022
Beginn: 10:00 Uhr, Donnerstag
Ende: 14:00 Uhr, Freitag

EUR 620,00
(zzgl. MwSt., Hotelleistungen, Unterkunft und Verpflegung)

Wir beraten Sie auch gerne persönlich.

+49 (5231) 92708-0