Unsere Seminare


Webinar: Corona – Arbeitsrechtliche Fragen und Antworten rund um das Virus

Wie geht man als Betriebsrat und als Arbeitgeber mit der Krise um?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wenn vor einigen Wochen über das Coronavirus berichte wurde, war die Quintessenz, auch vom Chef des Robert Koch Instituts, „Händewaschen nicht vergessen und ansonsten keine Panik“. Das war gestern. Doch nun hält die Welt den Atem an und bundesweit befürchtet man minütlich die nächste Hiobsbotschaft. Die Auflagen, Erlasse und Sanktionen werden schneller durch den betrieblichen Alltag gepeitscht, als reagiert werden kann. Mitbestimmungspflichten und Arbeitnehmerrechte bzw. Arbeitgeberzwänge dürfen dabei nicht vergessen werden und bei allem gebotenen Handlungsbedarf sollten immer noch Vernunft und gesetzliche Grundlagen die Basis aller Entscheidungen sein. Das heißt, Betriebsrat und Betriebsverfassung sind auch in der jetzigen Krise Bestandteil des betrieblichen Handelns. 

Eins noch: um die Corona-Krise in den Griff zu bekommen, ist vertrauensvolle Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber mehr denn je gefordert. Daher ist es sinnvoll, dass beide Seiten an diesem Seminar teilnehmen.

Technische Details zum Ablauf des Webinars teilen wir Ihnen nach Anmeldung über eine Bestätigungs-E-Mail, an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, mit.

TYPO3\CMS\Extbase\Domain\Model\FileReference:714

Seminarinhalte

  • Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
  • Wann dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Infizierung zu Hause bleiben? Wann müssen sie es sogar?
  • Infektionsschutz und Hygiene im Betrieb
  • Homeoffice, was muss der Arbeitgeber beachten
  • Mitwirkung des Betriebsrats bei vorbeugenden Maßnahmen
  • Wann und wie kann Kurzarbeit geleistet werden
  • Die neuen Voraussetzungen für Kurzarbeit kennen und nutzen
  • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in der Krisensituation
  • Einbindung des BR bei der Erstellung von Notfallplänen
  • Was sind die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch nach § 56IfSG
  • Die Problematik der richtigen Beschlussfassung in Zeiten des Kontaktverbots

Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.

Daten & Fakten

Referent/in:
Joachim Schulte (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Detmold
N.N.
32756 Detmold

Mo 23.03.2020 - Mo 23.03.2020
Beginn: 9:00 Uhr, Montag
Ende: 16:00 Uhr, Montag

EUR 295,00
(zzgl. MwSt., Hotelleistungen, Unterkunft und Verpflegung)

Wir beraten Sie auch gerne persönlich.

+49 (5231) 92708-0