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Online-Seminar: Arbeitsrechtliche Fragen zur Covid-19-Impfung und die Teil-Impfpflicht

Was man als Betriebsrat zum Thema „Impfen und Arbeitsrecht“ wissen sollte

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Impfung gegen Covid-19 ist seit Ende 2020 möglich. Trotzdem sind derzeit „nur“ ca. 75 % der Bevölkerung geimpft. Dabei erreicht das Infektionsgeschehen ständig neue Rekordwerte. Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen u.Ä. hat die Bundesregierung nun die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, welche ab dem 15. März 2022 durch die Länder umzusetzen ist. Darüber hinaus gibt es aber -auch ohne allgemeine Impfpflicht- vieles zum Thema „Impfen und Arbeitsrecht“ zu berücksichtigen und viele neue und nicht pauschal zu beantwortende arbeitsrechtliche Fragestellungen werden aufgeworfen. Unser Experte für Arbeitsrecht gibt Ihnen einen systematischen Überblick zum Thema und beleuchtet die Faktenlage durch praxisbezogene Beispiele.

Seminarinhalte

  • Der neue § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Welche Arten von Einrichtungen sind erfasst
    • Was müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte beachten?
    • Die Rolle des Gesundheitsamts
    • Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflicht
  • Keine allgemeine Impfpflicht für Arbeitnehmer – trotzdem arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich?
    • Arbeitsleistung und Annahmeverzug (§ 297 BGB)
    • Ungeimpft arbeitsunfähig: Entgeltfortzahlungsanspruch, ja oder nein?
    • Ungeimpft (als Kontaktperson) in Quarantäne: Anspruch auf Vergütung, ja oder nein?
  • Sind finanzielle oder andersgeartete Anreize für die Impfung von Seiten des Arbeitgebers zulässig?
  • Darf der Arbeitgeber eine Offenlegung des Impfstatus von Arbeitnehmern verlangen?
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Tatbestände der Mitbestimmung durch den Betriebsrat

 

Technische Details zum Ablauf des Online-Seminars teilen wir Ihnen nach Anmeldung über eine

Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse mit.

Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.

Daten & Fakten

Referent/in:
Joachim Schulte (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

ONLINE
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Mi 30.03.2022 - Mi 30.03.2022
Beginn: 12:00 Uhr, Mittwoch
Ende: 16:00 Uhr, Mittwoch

EUR 195,00
(zzgl. MwSt., Hotelleistungen, Unterkunft und Verpflegung)

Wir beraten Sie auch gerne persönlich.

+49 (5231) 92708-0