Unsere Seminare
Eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielen
Beschlussverfahren und Einigungsstelle
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Betriebsrat und Arbeitgeber können sich nicht einigen. Der Konflikt schwelt. Wann muss die Einigungsstelle angerufen und wann sollte ein gerichtliches Beschlussverfahren eingeleitet werden? Rechtlich fundiert und strategisch klug handeln will gelernt sein. Dies wird im Seminar vermittelt.
Seminarinhalte
- Rechtliche Hilfsmittel zur Lösung von Konflikten
- Literatur, Kommentare und Urteile finden und anwenden
- Unter welchen Voraussetzungen kann der BR Externe hinzuziehen?
-Abgrenzung von Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG
-Abgrenzung von Beratern gem. § 111 S. 2 BetrVG
-Abgrenzung von rechtlicher Beratung gem. § 40 BetrVG
- Zuständigkeit, Zusammensetzung und Arbeit der Einigungsstelle
- Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Die einstweilige Verfügung
- Rechtsbeistand, Prozessvertretung und Kostenübernahme
- Einbeziehung der Beschäftigten
- Die aktuelle Rechtsprechung
Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.
Daten & Fakten
Referent/in:
Joachim Schulte (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Mercure Hotel Hamm
Neue Bahnhofstraße 3
59065 Hamm/Westfalen
Do 24.11.2022 - Fr 25.11.2022
Beginn: 10:00 Uhr, Donnerstag
Ende: 14:00 Uhr, Freitag
EUR 620,00
(zzgl. MwSt., Hotelleistungen, Unterkunft und Verpflegung)
Wir beraten Sie auch gerne persönlich.
+49 (5231) 92708-0