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Online Seminar: Das neue Nachweisgesetz

Arbeitsrechtswissen kurz und kompakt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits am 20. Juni 2019 wurde die EU-Richtlinie (EU 2019/1152) über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen erlassen. Der Gesetzgeber reagiert darauf nun unter anderem mit dem neuen Nachweisgesetz, welches -gerade noch fristgerecht- am 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Erfahren Sie in diesem Online-Seminar aus der Reihe „Kurz und Kompakt“, welche Neuerungen das Gesetz mit sich bringt und worauf Sie dabei als Vertreter der Belegschaftsinteressen achten sollten.

Seminarinhalte

  • Das alte Nachweisgesetz – Ein zahnloser Tiger?
  • Das neue Nachweisgesetz – Die Änderungen im Einzelnen
  • Was bedeutet das neue Nachweisgesetz für bestehende Arbeitsverträge?
  • Was muss bei der Neubegründung von Arbeitsverhältnissen beachtet werden?
  • Welche zusätzlichen Angaben müssen Arbeitsverträge zukünftig enthalten?
  • Konsequenzen für den Arbeitgeber bei Nichteinhaltung
  • Fristen im Zusammenhang mit dem NachwG
  • Informations- und Mitbestimmungsrechte des BR bei Formulararbeitsverträgen
  • Weitere Änderungen durch die EU-Richtline (EU 2019/1152)
  • Neuerungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Neuerungen im TzBfG

Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.

Daten & Fakten

Referent/in:
Thomas Brockmann (Rechtsanwalt)

ONLINE
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Mi 11.01.2023 - Mi 11.01.2023
Beginn: 9:00 Uhr, Mittwoch
Ende: 13:00 Uhr, Mittwoch

EUR 205,00
(zzgl. MwSt., Hotelleistungen, Unterkunft und Verpflegung)

Wir beraten Sie auch gerne persönlich.

+49 (5231) 92708-0