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Online Seminar: Das neue Nachweisgesetz
Arbeitsrechtswissen kurz und kompakt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits am 20. Juni 2019 wurde die EU-Richtlinie (EU 2019/1152) über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen erlassen. Der Gesetzgeber reagiert darauf nun unter anderem mit dem neuen Nachweisgesetz, welches -gerade noch fristgerecht- am 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Erfahren Sie in diesem Online-Seminar aus der Reihe „Kurz und Kompakt“, welche Neuerungen das Gesetz mit sich bringt und worauf Sie dabei als Vertreter der Belegschaftsinteressen achten sollten.
Seminarinhalte
- Das alte Nachweisgesetz – Ein zahnloser Tiger?
- Das neue Nachweisgesetz – Die Änderungen im Einzelnen
- Was bedeutet das neue Nachweisgesetz für bestehende Arbeitsverträge?
- Was muss bei der Neubegründung von Arbeitsverhältnissen beachtet werden?
- Welche zusätzlichen Angaben müssen Arbeitsverträge zukünftig enthalten?
- Konsequenzen für den Arbeitgeber bei Nichteinhaltung
- Fristen im Zusammenhang mit dem NachwG
- Informations- und Mitbestimmungsrechte des BR bei Formulararbeitsverträgen
- Weitere Änderungen durch die EU-Richtline (EU 2019/1152)
- Neuerungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Neuerungen im TzBfG
Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.
Daten & Fakten
Referent/in:
Thomas Brockmann (Rechtsanwalt)
ONLINE
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Mi 11.01.2023 - Mi 11.01.2023
Beginn: 9:00 Uhr, Mittwoch
Ende: 13:00 Uhr, Mittwoch
EUR 205,00
(zzgl. MwSt., Hotelleistungen, Unterkunft und Verpflegung)
Wir beraten Sie auch gerne persönlich.
+49 (5231) 92708-0