Unsere Seminare
Das Direktionsrecht - Einseitige Änderungen von Arbeitsbedingungen
Den Spielraum des Arbeitgebers und Dienstherrn kennen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
welche Änderungen darf der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis anordnen? Welche Weisungen des Arbeitgebers sind vom Arbeitsvertrag abgedeckt? Ohne fundiertes Fachwissen kann die Interessenvertretung hier nicht mitreden. In diesem Spezialseminar wird der Spielraum des Arbeitgebers beim Direktionsrecht beschrieben.
Seminarinhalte
- Das Direktionsrecht und die Feinheiten
- Wie groß ist der Spielraum des Arbeitgebers beim Direktionsrecht?
- Weisungsbefugnis und die Gehorsamspflicht bzw. Treuepflicht
- Anweisungen: Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeit und Verhalten
- Welche Weisungen darf der Arbeitgeber erteilen und welche nicht?
- Welche Schranken begrenzen die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers?
- Notsituationen und Arbeitsverweigerung
- Direktionsrecht und der Versetzungsbegriff
- Die Änderungskündigung, Kündigungsschutz und Klage vor dem Arbeitsgericht
- Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte
- Vorstellung der aktuellen Rechtsprechung
Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.
Daten & Fakten
Referent/in:
Joachim Schulte (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Wyndham Hannover Atrium
Karl-Wiechert-Allee 68
30625 Hannover
Mo 23.10.2023 - Di 24.10.2023
Beginn: 10:00 Uhr, Montag
Ende: 14:00 Uhr, Dienstag
Seminarkosten:
EUR 660,00
(pro Person, zzgl. MwSt.)
Wir beraten Sie auch gerne persönlich.
+49 (5231) 92708-0