Unsere Seminare


BEM und krankheitsbedingte Kündigung

Kündigungen vermeiden – Strategien nach der Kündigung entwickeln

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die krankheitsbedingte Kündigung hat Konjunktur, obwohl der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein BEM vor dem Ausspruch dieser Kündigungsform durchzuführen. Die Rechtsprechung hat hierzu in einer Vielzahl von Entscheidungen strenge Grundsätze und Prüfschritte entwickelt. Diese sind für die Betriebs- und Personalräte im Anhörungsverfahren von erheblicher Bedeutung. In dieser Fortbildung erfahren Sie alles zur krankheitsbedingten Kündigung, ihrer Voraussetzung und Handhabung in der Praxis.

Seminarinhalte

  • Die krankheitsbedingte Kündigung - Gründe und Voraussetzungen
  • Dauererkrankung, Kurzerkrankung und krankheitsbedingte Leistungsminderung
  • Prognoseprinzip und Umgang mit der Unkenntnis der Krankheitsursachen
  • Wann ist ein BEM durchzuführen? Die gesetzlichen Grundlagen
  • Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum BEM und der Datenschutz
  • BEM, Krankenrückkehrgespräche und ärztliche Schweigepflicht
  • Strategien bei durchgeführtem oder nicht durchgeführtem BEM
  • Die vom BAG entwickelten Prüfschritte bei der krankheitsbedingten Kündigung
  • Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter und unkündbarer Kollegen
  • Die Prognoseänderung während des Kündigungsschutzverfahrens
  • Der Wiedereinstellungsanspruch und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
  • Vorstellung der aktuellen Entscheidungen des BAG und des EuGH

Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.

Daten & Fakten

Referent/in:
Volker Kunath (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht)

Hotel Hanseatischer Hof
Wisbystr. 7-9
23558 Lübeck

Mo 12.08.2024 - Di 13.08.2024
Beginn: 10:00 Uhr, Montag
Ende: 14:00 Uhr, Dienstag

EUR 730,00
(zzgl. MwSt., Hotelleistungen, Unterkunft und Verpflegung)

Anmeldeformular

Arbeitgeber


ja, ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und stimme ihnen zu.

*Pflichtfelder

Wir beraten Sie auch gerne persönlich.

+49 (5231) 92708-0