Unsere Seminare


Kündigung und qualifizierter Widerspruch

Rechtssicher formulieren und die Weiterbeschäftigung sichern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

egal ob als Folge der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen oder aufgrund individueller betriebswirtschaftlicher Entscheidungen: Kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen, sind Sie als Betriebsrat gefragt! Deshalb ist es nun umso wichtiger fit zu sein, wenn es darum geht, von seinen Mitbestimmungsmöglichkeiten nach § 102 BetrVG Gebrauch zu machen. Schließlich ergibt sich daraus gegebenenfalls ein Weiterbeschäftigungsanspruch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und als Interessenvertreter wollen Sie natürlich das Beste für Ihre Kollegen raus-holen. In diesem dreitägigen Seminar erfahren Sie von unserem Experten für Arbeitsrecht sämtliche Grundlagen zum Thema Kündigungsschutz, mit einem Schwerpunkt auf betriebsbedingten Kündigungen. Außerdem erfahren Sie, was man beachten muss, um einen sogenannten „qualifizierten Widerspruch“ zu formulieren und werden das Gelernte direkt in praktischen Übungen in die Tat umsetzen.

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Seminarinhalte

  •  Die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers nach dem KSchG
  •  Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
  •  Typische Probleme bei der Formulierung des Widerspruchs
  •  Welche Fristen müssen beachtet werden
  •  Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer suchen und führen
  •  Der Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß § 102 BetrVG
  •  PRAXIS: Wir üben das Schreiben von Widersprüchen!

Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.

Daten & Fakten

Referent/in:
Joachim Schulte (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Mercure Hotel Hamm
Neue Bahnhofstraße 3
59065 Hamm/Westfalen

Mo 02.12.2024 - Mi 04.12.2024
Beginn: 10:00 Uhr, Montag
Ende: 14:00 Uhr, Mittwoch

Seminarkosten:

EUR 1.050,00
(pro Person, zzgl. MwSt.)

Hotelkosten:

Übernachtung mit Vollpension: EUR 513,00
Übernachtung mit Vollpension inkl. Voranreise mit Frühstück: EUR 605,00
Tagungspauschale inkl. Verpflegung, ohne Frühstück und Abendessen: EUR 89,00
(pro Person, zzgl. MwSt.)

Wir beraten Sie auch gerne persönlich.

+49 (5231) 92708-0