Unsere Seminare


Die Informationsrechte des Betriebsrats

Was muss der Arbeitgeber offenlegen?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
 

Arbeitgeber lassen sich nicht gerne „in die Karten schauen“. Besonders bei Zahlen und Daten zur wirtschaftlichen Lage des Betriebes bzw. bei Umstrukturierungen schalten sie oft auf stur, stellen sich unwissend oder boykottieren die Weitergabe von Informationen an den Betriebsrat. Lernen Sie in dieser Fortbildung wie Sie sich die erforderlichen Infos und Unterlagen für Ihre BR-Arbeit ganz leicht beschaffen können.

Seminarinhalte

  • Informationsrechte des Betriebsrats - vom Anspruch bis zur Durchsetzung
  • Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 80 Abs. 2 BetrVG
  • Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung - Wann ist das der Fall?
  • Einblick in Lohn- und Gehaltslisten bzw. in die Personalakten
  • Informationen bei Betriebsänderung, Kündigung, Massenentlassung
  • Informationsansprüche in der Planungsphase und vor endgültigen Entscheidungen
  • Erweiterte Auskunftsansprüche des Wirtschaftsausschusses
  • Grenzen der Informationsrechte bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Informationsgewinnung ohne Arbeitgeberauskunft - Möglichkeiten und Grenzen
  • Datenschutzrechtliche Aspekte: Weitergabe an andere Gremien der Betriebsverfassung
  • Verstöße der Geschäftsleitung gegen die Auskunftspflicht sind keine Kavaliersdelikte
  • Wenn nichts mehr geht: Beschluss- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.

Daten & Fakten

Referent/in:
Nadja Abou Lebdi (Richterin am Arbeitsgericht Köln)

Hotel Falderhof
Falderstr. 29
50999 Köln

Mo 29.04.2024 - Di 30.04.2024
Beginn: 10:00 Uhr, Montag
Ende: 14:00 Uhr, Dienstag

EUR 730,00
(zzgl. MwSt., Hotelleistungen, Unterkunft und Verpflegung)

Anmeldeformular

Arbeitgeber


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+49 (5231) 92708-0