Unsere Seminare


Die Informationsrechte des Personalrats

Was muss die Dienststelle offenlegen?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Arbeitgeber lassen sich nicht gerne „in die Karten schauen“. Besonders bei Zahlen und Daten zur wirtschaftlichen Lage des Betriebes oder der Dienststelle bzw. bei Umstrukturierungen schalten sie oft auf stur, stellen sich unwissend oder boykottieren die Weitergabe von Informationen an den Personalrat. Lernen Sie in dieser Fortbildung, wie Sie sich die erforderlichen Infos und Unterlagen für Ihre PR-Arbeit beschaffen können.

Seminarinhalte

  • Informationsrechte des Personalrats - Vom Anspruch bis zur Durchsetzung
  • Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 68 Abs. 2 BPersVG bzw. der entsprechenden LPVG
  • Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung. Wann ist das der Fall?
  • Einblick in Lohn- und Gehaltslisten bzw. in die Personalakten
  • Informationen bei Betriebsänderung und Kündigung
  • Informationsansprüche in der Planungsphase und vor endgültigen Entscheidungen
  • Erweiterte Auskunftsansprüche des Wirtschaftsausschusses (bei einigen LPVG)
  • Grenzen der Informationsrechte bei Dienst- und Geschäftsgeheimnissen
  • Informationsgewinnung ohne Arbeitgeberauskunft - Möglichkeiten und Grenzen
  • Datenschutzrechtliche Aspekte: Weitergabe an andere Gremien des Personalrates
  • Verstöße der Dienststelle gegen die Auskunftspflicht sind keine Kavaliersdelikte!
  • Wenn nichts mehr geht: Beschluss- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Notwendig ist die Beschlussfassung gemäß § 37.6 BetrVG, § 42.5 LPVG-NW bzw. § 46.6 BPersVG oder § 179.4 SGB IX sowie der kirchlichen Bereiche. Eine kostenlose Stornierung ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen die vollen Seminar- und gegebenenfalls die Hotelkosten. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung beziehungsweise Reservierung. Bitte beachten Sie außerdem unsere Datenschutzbestimmungen. Den Link hierzu finden Sie weiter unten.

Daten & Fakten

Referent/in:
N.N. - wird noch benannt

Best Western Plus Hotel Willingen
Briloner Str. 56
34508 Willingen

Mo 10.03.2025 - Di 11.03.2025
Beginn: 10:00 Uhr, Montag
Ende: 14:00 Uhr, Dienstag

Seminarkosten:

EUR 730,00
(pro Person, zzgl. MwSt.)

Hotelkosten:

Übernachtung mit Vollpension: EUR 344,00
Übernachtung mit Vollpension inkl. Voranreise mit Frühstück: EUR 456,00
Tagungspauschale inkl. Verpflegung, ohne Frühstück und Abendessen: EUR 89,00
(pro Person, zzgl. MwSt.)

Anmeldeformular

Arbeitgeber


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